Verleihordnung
Benützungsvereinbarung
Wer zum ersten Mal Medien ausleihen will, muss eine Benützungsvereinbarung ausfüllen. Mit der Unterschrift auf der Benützungsvereinbarung wird die Verleihordnung anerkannt.
Benützungsvereinbarung
Leihfrist bei Büchern
Die Leihfrist beträgt generell drei Wochen.
Leihfrist bei allen anderen Medien
Die Leihfrist beträgt generell zwei Wochen.
Überziehung der Leihfristen
Bei Überziehung der Leihfrist ist für jeden weiteren Tag eine Gebühr zu entrichten.
Urheberrecht
Die entlehnten Medien dürfen nur privat benützt werden (keine Weitergabe an andere Personen, Erstellung von Kopien oder öffentliche Aufführung)
Behandlung der Medien und Haftung
Im Interesse aller Leser wird um eine sorgfälltige und schonende Behandlung der Medien ersucht. Beim Ausleihen ist zu vergewissern, ob sich die Medien in unbeschädigtem Zustand befinden, bzw. vollständig sind. Für Medien, die beschmutzt, beschädigt oder verloren gegangen sind, ist der entsprechende Zeitwert zu ersetzen. Beschädigungen jeder Art dürfen nicht selbst repariert werden, sondern sind bei der Rückgabe dem Büchereimitarbeiter bekannt zu geben. Die Bücherei übernimmt keine Haftung für durch Medien entstandene Schäden an DVD-Player, Computer, etc.
Personenbezogene Daten
Die personenbezogenen Daten der Benutzer werden von der Bücherei unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu Zwecken der Rückgabe-, Termin- und Gebührenkontrolle elektronisch gespeichert.